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   VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03   

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https://dejure.org/2004,27659
VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03 (https://dejure.org/2004,27659)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.09.2004 - 6 A 63/03 (https://dejure.org/2004,27659)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. September 2004 - 6 A 63/03 (https://dejure.org/2004,27659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 SchulG ND
    Gefährlicher Schulweg; Gewichtsbelastung; Mindestentfernung; Schultasche; Schulweg; Schüler; Schülerbeförderung; Sicherheit; zumutbarer Schulweg; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 3502/00

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Erstattung der Kosten für eine

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03
    In Anlehnung an früher gültige Regelungen (Verordnung über den Schülertransport vom 02.08.1974, Nds. GVBl, S. 405, Neufassung der Verordnung des Nds. Kultusministers über den Schülertransport vom 17.08.1978, Nds. GVBl. S. 624) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Berechnung der Gehgeschwindigkeit motorisch normal entwickelter Grundschüler, die eine Schultasche tragen, davon ausgegangen werden kann, dass je 200 m Fußweg 3 Minuten benötigt werden (Nds. OVG, Urt. vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00, Nds. VBl. 2003, 83; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.07.2003 - 6 B 174/03, VG Göttingen, Urt. vom 09.12.2003 - 4 A 4014/01 -).
  • VG Göttingen, 09.12.2003 - 4 A 4014/01

    Schulweg; Schulweglänge; Schülerbeförderung; Sicherheit

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03
    In Anlehnung an früher gültige Regelungen (Verordnung über den Schülertransport vom 02.08.1974, Nds. GVBl, S. 405, Neufassung der Verordnung des Nds. Kultusministers über den Schülertransport vom 17.08.1978, Nds. GVBl. S. 624) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Berechnung der Gehgeschwindigkeit motorisch normal entwickelter Grundschüler, die eine Schultasche tragen, davon ausgegangen werden kann, dass je 200 m Fußweg 3 Minuten benötigt werden (Nds. OVG, Urt. vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00, Nds. VBl. 2003, 83; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.07.2003 - 6 B 174/03, VG Göttingen, Urt. vom 09.12.2003 - 4 A 4014/01 -).
  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 6 B 174/03

    Ausnahmegenehmigung; Gehgeschwindigkeit; Schulbezirkseinteilung; Schulweg;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03
    In Anlehnung an früher gültige Regelungen (Verordnung über den Schülertransport vom 02.08.1974, Nds. GVBl, S. 405, Neufassung der Verordnung des Nds. Kultusministers über den Schülertransport vom 17.08.1978, Nds. GVBl. S. 624) ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Berechnung der Gehgeschwindigkeit motorisch normal entwickelter Grundschüler, die eine Schultasche tragen, davon ausgegangen werden kann, dass je 200 m Fußweg 3 Minuten benötigt werden (Nds. OVG, Urt. vom 20.02.2002 - 13 L 3502/00, Nds. VBl. 2003, 83; VG Braunschweig, Beschl. vom 10.07.2003 - 6 B 174/03, VG Göttingen, Urt. vom 09.12.2003 - 4 A 4014/01 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 2246/86
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 63/03
    Unter diesem Gesichtspunkt ist eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges dann anzunehmen, wenn die betreffenden Schüler u.a. auf Grund ihres Alters oder ihres Geschlechts zu einem risikobelasteten Personenkreis gehören und wenn sie sich auf zumindest einem Teil des Schulwegs in einer schutzlosen Lage befinden, insbesondere, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. hierzu: OVG Münster, Urt. vom 18.04.1989, 16 A 2246/86; OVG Lüneburg, Urt. vom 19.06.1996, Nds. Rpfl. 1997, 57 m.w.N.).
  • VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10

    Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule

    Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ; VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03; VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]).
  • VG Braunschweig, 28.02.2008 - 6 A 252/06

    Anspruch eines Schülers der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) auf Bereitstellung

    Dieser von den Klägern wohl als besonders ungerecht empfundene Umstand kann die fehlenden Anspruchsvoraussetzungen nicht ersetzen (vgl. VG Braunschweig, U. v. 08.09.2004 - 6 A 63/03 -).
  • VG Braunschweig, 30.11.2004 - 6 A 218/04

    Gefährlichkeit eines Schulwegs

    Dies ist der Fall, wenn die Schülerin oder der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, wenn der Schulweg zumindest an einer Stelle für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und wenn sich die Schülerin oder der Schüler dort in einer schutzlosen Lage befindet, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. vom 19.06.1996, Nds. VBl 1997, 63, 64; VG Braunschweig, Urt. vom 16.09.2001 - 6 A 41/01 - und vom 08.09.2004 - 6 A 63/03 - für die entsprechende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 16.11.1999 - 19 A 4220/96 - ; anderer Ansicht: Niesel/Breer, VR 1979, 272, 274).
  • VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe

    Solche Ausnahmesituationen liegen unter dem Gesichtspunkt des aus Gründen der Gefährlichkeit unzumutbaren Schulwegs nicht schon bei den üblicherweise mit einem längeren Schulweg verbundenen Gefahren des Straßenverkehrs vor, sondern nur bei besonderen darüber hinausgehende Gefahren, denen mit Mitteln der Schülerbeförderung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2004, 2 A 11235/04 ; VG Braunschweig, Urt. v. 8.9.2004, 6 A 63/03; VG Potsdam, Urt. v. 5.7.2004, 12 K 3439/02; VG Hannover, Beschl. v. 22.8.2003, 6 B 3509/03; 6 B 3510/03, jeweils [...]).
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